Augenhintergrund

Die Untersuchung des Augenhintergrundes ist für eine vollständige Augen Vorsorgeuntersuchung obligatorisch. 


Der Augenhintergrund ist quasi der Spiegel für unsere allgemeine Gesundheit, da neben typischen Augenerkrankungen auch allgemeine Erkrankungen den Augenhintergrund verändern. So können Augenärzte mit der Untersuchung der Netzhaut Gefäßschäden z.B. durch zu hohen Blutdruck oder einen Diabetes mellitus diagnostizieren und entsprechend auch den Schweregrad dieser Erkrankungen mit beurteilen.


Die Untersuchung mit einer neuen hochauflösenden Ultra-Weitwinkel-Bildgebung (Optos®) erfasst mittels Laser Scanning Technologie nunmehr innerhalb <0,5 Sekunde mit einer einzigen digitale Aufnahme mehr als 80 % bzw. 200° der Netzhaut (Optomap-Bild). Dies erlaubt uns in kürzester Zeit eine umfassende Untersuchung Ihrer Augen und allgemeinen Gesundheit. Auch Kinder sind für diese Untersuchungsmethode hervorragend geeignet.

Diese hochauflösenden Optomap Aufnahmen können auch mit enger Pupille durchgeführt werden!

So können Sie nunmehr auch ohne Weitstellung der Pupillen eine vollständige Untersuchung Ihrer Netzhaut erhalten und getrost wieder mit dem PKW nach Hause fahren.


Bei der Vorsorgeuntersuchung des gesamten Augenhintergrundes können viele zur Erblindung führende Erkrankungen wir die altersbedingte Makuladegeneration, die diabetische Retinopathie oder Netzhautriss bzw. eine Netzhautablösung diagnostiziert werden und so schwerwiegende Folgen in einer Frühphase verhindert werden. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen wie Augentumore können mit dem Optomap erkannt werden.


Wir sind bestrebt, Ihnen immer die modernsten und effektivsten Untersuchungsgeräte und Behandlungsmethoden anbieten zu können. Umso mehr freut es uns, Ihnen nunmehr dieses hervorragende Instrument für Ihre Vorsorgeuntersuchung anbieten zu können.

Gerne stehen wir jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

www.optos.com/de

weitere Themen



Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne stehen wir jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns zu den Praxiszeiten: